Branchennews
Neueintragungen im Handelsregister verfolgen: Quellen und Prüfschritte
Das Handelsregister ist eine öffentliche Quelle für wirtschaftliche Informationen über Unternehmen. Es dient der Rechtssicherheit im Geschäftsverkehr und dem Vertrauensschutz (Publizitätsfunktion).
Das Handelsregister als öffentliches Wirtschaftsinformationssystem
Das Handelsregister ist eine öffentliche Quelle für wirtschaftliche Informationen über Unternehmen. Es dient der Rechtssicherheit im Geschäftsverkehr und dem Vertrauensschutz (Publizitätsfunktion).
Aufgrund der Öffentlichkeit gilt eine gesetzliche Kenntnisvermutung (OR Art. 936b). Niemand kann einwenden, er habe eine veröffentlichte Eintragung nicht gekannt.
Die Registerführung ist dezentral organisiert: Die Kantone sind primär zuständig. Der Bund übt die Oberaufsicht aus und führt ein Zentralregister.
Zentrale und kantonale Register sowie das SHAB
Das Schweizerische Handelsamtsblatt (SHAB) ist das offizielle Publikationsorgan. Jede rechtsverbindliche Eintragung wird dort veröffentlicht.
Der Zentrale Firmenindex Zefix (www.zefix.ch) wird täglich aktualisiert. Einzelabfragen sind kostenlos; es gibt eine REST API und einen Open-Data-Datensatz auf opendata.swiss.
Die kantonalen Handelsregisterämter (z. B. Zürich, St. Gallen) betreiben eigene Suchportale. Auf den Seiten der Kantone können Sie Auszüge herunterladen oder bestellen.
Mit Regix (www.regix.ch) können Sie abklären, ob ein geplanter Firmenname bereits eingetragen oder einer ähnlichen Bezeichnung zu ähnlich ist.
Per 1. Oktober 2026 führt der Bund das Transparenzregister ein. Betroffene Unternehmen müssen sich über EasyGov registrieren (Hinweis des Kantons Zürich).
So suchen und prüfen Sie Neueintragungen effizient
Suchen Sie auf Zefix nach einem Unternehmen. Die Eingabe von Name oder Sitz genügt; die Treffer zeigen den Eintragungsstand und den zuständigen Kanton.
Im SHAB können Sie aktuelle Meldungen durchsuchen – direkt auf der Kantonsseite oder über die Suchfunktion des Bundes. Neueinträge erscheinen dort als Publikation.
Unbeglaubigte Handelsregisterauszüge und Belege können Sie kostenlos herunterladen (Angebot der Kantone). Beglaubigte Auszüge sind kostenpflichtig (z. B. 50 Franken im Kanton Zürich).
Nutzen Sie Regix für eine verbindliche Abklärung, ob Ihr Wunschfirmenname bereits geschützt ist oder Verwechslungsgefahr besteht. Das ist vor der Gründung essenziell.
Rechtliche Tragweite eines Handelsregistereintrags
Ein Handelsregistereintrag kann konstitutive (rechtserzeugende) oder deklaratorische (rechtsverkündende) Wirkung haben. Die Art hängt von der Rechtsnatur der Tatsache ab.
Wirksam wird der Eintrag erst mit der Veröffentlichung im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB). Ab dann gilt die gesetzliche Kenntnisvermutung.
Niemand kann sich auf Unkenntnis berufen: OR Artikel 936b bestimmt, dass veröffentlichte Eintragungen Dritten gegenüber auch ohne tatsächliche Kenntnis wirksam sind.
Falsche Registerrechnungen erkennen und richtig handeln
Unseriöse Anbieter versenden Rechnungen für private Registereinträge, die offiziell aussehen. Nur die kantonalen Handelsregisterämter dürfen Gebühren erheben – das EHRA verschickt keine Rechnungen.
Prüfen Sie den Absender: Offizielle Rechnungen stammen vom zuständigen kantonalen Handelsregisteramt. Vergleichen Sie den Betrag mit der veröffentlichten Gebührenliste (z. B. des Kantons Zürich).
Zahlen Sie eine verdächtige Rechnung nicht. Melden Sie sie dem SECO per E-Mail an [email protected]. Sie haben auch das Recht, Strafanzeige bei der Polizei zu erstatten.
Vorteile und Risiken bei Nutzung von Drittanbietern für Handelsregisterauszüge
- Vorteil: Schneller ZugangEinige Anbieter bieten schnelle Auszüge an, aber nur offizielle Kantonsportale garantieren Rechtssicherheit.
- Risiko: Betrug durch falsche RechnungenUnseriöse Anbieter verschicken fiktive Rechnungen für private Registereinträge – nur kantonale Ämter dürfen Gebühren erheben.

