
Bewilligungen
Bewilligungen für Betriebe: Kantonale Verfahren und Nachweise
In der Schweiz gilt Wirtschaftsfreiheit. Jede Person darf eine privatwirtschaftliche Erwerbstätigkeit frei ausüben, wie der Kanton Zürich festhält.
Wirtschaftsfreiheit und ihre Grenzen
In der Schweiz gilt Wirtschaftsfreiheit. Jede Person darf eine privatwirtschaftliche Erwerbstätigkeit frei ausüben, wie der Kanton Zürich festhält. Eine allgemeine Gewerbebewilligung für die Gründung einer Einzelfirma, GmbH oder AG gibt es nicht.
Allerdings sind je nach Beruf, Branche und Standort kantonale oder eidgenössische Bewilligungen nötig. Reglementierte Berufe wie im Gesundheitswesen oder in der Sicherheit dürfen nur mit der verlangten Qualifikation ausgeübt werden. Auch die Nutzung der Räume muss zonenkonform sein.
Standort, Bau und Umwelt als erste Hürde
Vor der Betriebsbewilligung prüft die Gemeinde im Baubewilligungsverfahren die Zonenkonformität. Zudem werden Arbeitssicherheit, Lärmschutz und Umweltschutz beurteilt. Eine Baubewilligung kann auch für eine Beschriftung ohne bauliche Massnahmen nötig sein.
Die Gemeinden sind für die Baubewilligung zuständig. Bei Arbeitsplätzen kommen Aspekte des Gesundheitsschutzes hinzu. Das Verfahren ist je nach Kanton unterschiedlich.
Betriebsbewilligung für Gastgewerbebetriebe
Im Kanton Bern benötigt die Eröffnung oder Übernahme eines Gastgewerbebetriebs eine Betriebsbewilligung. Erster Schritt ist die Prüfung der Baubewilligung. Danach wird das Gesuchsformular zusammen mit einem aktuellen Strafregisterauszug (maximal drei Monate alt) und einer Kopie des Fähigkeitsausweises eingereicht.
Zusätzlich ist eine Dokumentation zur Selbstkontrolle (Hygienekonzept) beim Kantonalen Laboratorium einzureichen. Je nach Betriebsart können weitere Unterlagen wie ein Betriebskonzept verlangt werden. Die Bewilligung wird vom Regierungsstatthalteramt ausgestellt; es gibt fünf Kategorien (A bis E).
In den meisten Kantonen wird zudem ein Wirtepatent verlangt. Das Gastgewerbe untersteht dem Lebensmittelgesetz; daher ist ein HACCP-Konzept zu erstellen. Die Betriebsbewilligung berechtigt in vielen Fällen auch zum Alkoholverkauf.
Verfahren für die Betriebsbewilligung Gastgewerbe im Kanton Bern
- Prüfung der Baubewilligung
- Einreichen des Gesuchsformulars mit Strafregisterauszug (max. 3 Monate alt) und Kopie des Fähigkeitsausweises
- Einreichen der Dokumentation zur Selbstkontrolle (Hygienekonzept) beim Kantonalen Laboratorium
- Erhalt der Bewilligung vom Regierungsstatthalteramt (Kategorien A–E)
Betriebsbewilligung im Gesundheitswesen
Im Kanton Zürich benötigen Gesundheitsfachpersonen, die Leistungen im Namen und auf Rechnung einer juristischen Person (AG oder GmbH) erbringen, eine Betriebsbewilligung der Gesundheitsdirektion. Dies gilt für ambulante ärztliche oder zahnärztliche Institutionen, Spitex-Organisationen und stationäre Pflegeinstitutionen mit mehr als fünf Pflegebetten.
Die Bearbeitungszeit beträgt nach Einreichung der vollständigen Unterlagen in der Regel sechs bis acht Wochen. Eine rückwirkende Erteilung ist ausgeschlossen; die Betriebsaufnahme vor Erhalt der Bewilligung ist nicht gestattet. Für bestimmte Berufe wie Ergotherapie oder Physiotherapie ist keine Betriebsbewilligung nötig.
Kantonale Unterschiede bei den Anforderungen
Die Anforderungen an Gastgewerbebetriebe sind kantonal unterschiedlich. Im Kanton Aargau muss zusätzlich zum Wirtepatent eine mindestens sechsmonatige Erfahrung im Gastgewerbe nachgewiesen werden. Im Kanton Basel-Landschaft benötigen die meisten Betriebe eine Bewilligung, wenn sie entgeltlich Essen und Trinken anbieten.
Auch das Verfahren variiert: Im Kanton Bern können Gesuche in einigen Gemeinden digital eingereicht werden. Die zuständigen Behörden reichen von der Standortgemeinde über das Regierungsstatthalteramt bis zur kantonalen Fachstelle.
Kantonale Unterschiede bei den Anforderungen für Gastgewerbebetriebe
- Kanton Bern
- Betriebsbewilligung nötig; Gesuch digital möglich; Strafregisterauszug und Fähigkeitsausweis erforderlich.
- Kanton Zürich
- Allgemeine Gewerbefreiheit; Betriebsbewilligung für Gesundheitswesen nötig; Wirtepatent oft verlangt.
- Kanton Basel-Landschaft
- Bewilligung nötig für entgeltliches Anbieten von Essen und Trinken.
Typische Nachweise für ein Bewilligungsgesuch
Ein aktueller Strafregisterauszug (höchstens drei Monate alt) ist in mehreren Kantonen Pflicht. Dazu kommen der Fähigkeitsausweis oder die Anmeldebestätigung für Ausbildungsmodule. Eine Baubewilligung muss bereits vorliegen.
Im Gastgewerbe wird ein Hygienekonzept zur Selbstkontrolle verlangt. Im Gesundheitswesen ist der Nachweis der juristischen Person erforderlich. Ein Betriebskonzept kann nachgefordert werden. Alle Dokumente müssen vollständig und aktuell sein.
Typische Nachweise für ein Bewilligungsgesuch
- Aktueller Strafregisterauszug (maximal 3 Monate alt)
- Fähigkeitsausweis oder Anmeldebestätigung für Ausbildungsmodule
- Baubewilligung
- Hygienekonzept zur Selbstkontrolle (HACCP)
- Nachweis der juristischen Person (für Gesundheitswesen)
- Betriebskonzept (kann nachgefordert werden)
Frühzeitige Planung und Beratung
Die Vollständigkeit der Unterlagen ist für eine zügige Bearbeitung entscheidend. Bearbeitungszeiten von sechs bis acht Wochen sind im Gesundheitswesen üblich.
Alle Bewilligungen müssen vor der Betriebsaufnahme vorliegen.

