
Lehrbetriebe
Lehrbetriebe werden: Voraussetzungen, Berufsbildung und Aufsicht
Betriebe legen als Erstes den Lehrberuf und den Ausbildungstyp fest: entweder eine zweijährige Grundbildung mit eidgenössischem Berufsattest (EBA) oder eine drei- bis vierjährige mit eidgenössischem…
Voraussetzungen für die Ausbildung von Lernenden
Betriebe legen als Erstes den Lehrberuf und den Ausbildungstyp fest: entweder eine zweijährige Grundbildung mit eidgenössischem Berufsattest (EBA) oder eine drei- bis vierjährige mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ).
Das Unternehmen prüft, ob es die beruflichen Handlungskompetenzen der gewünschten Grundbildung vermitteln kann. Dazu nötig sind geeignete Arbeitsplätze, genügend abwechslungsreiche Tätigkeiten sowie ausreichend Zeit und personelle Ressourcen.
Der Betrieb bestimmt eine Berufsbildnerin oder einen Berufsbildner. Diese Person benötigt die erforderliche fachliche Qualifikation und absolviert in der Regel einen Berufsbildnerkurs.
Nach diesen Abklärungen reicht der Betrieb das Formular «Gesuch Bildungsbewilligung» zusammen mit dem «Personalblatt für Berufsbildungsverantwortliche» beim kantonalen Mittelschul- und Berufsbildungsamt ein.
Vergleich: EBA vs. EFZ – Dauer und Abschluss
- Abschluss
- Eidgenössisches Berufsattest (EBA) / Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ)
- Anforderungen an den Betrieb
- Verfügbarkeit geeigneter Arbeitsplätze und Ressourcen für die jeweilige Berufsfachausbildung
Vorteile und Anforderungen als Lehrbetrieb
- VorteileBeitrag zur Fachkräfteversorgung, Förderung von Nachwuchs, steuerliche Vorteile (je nach Kanton), Verbesserung des Unternehmensimages
- AnforderungenVerfügbare Arbeitsplätze, qualifizierte Berufsbildnerin/Berufsbildner, Zeit und Ressourcen für die Ausbildung, Einhaltung rechtlicher Vorschriften
Schritte zur Bildungsbewilligung
Zuerst holt der Betrieb Informationen bei den zuständigen Berufsinspektorinnen und Berufsinspektoren ein, um den passenden Lehrberuf und Ausbildungstyp zu wählen.
Anschliessend bestimmt er die Berufsbildnerin oder den Berufsbildner und plant den Ausbildungsverlauf – etwa welche Abteilungen durchlaufen werden und wie die überbetrieblichen Kurse eingebunden sind.
Das ausgefüllte «Gesuch Bildungsbewilligung» und das «Personalblatt für Berufsbildungsverantwortliche» reicht der Betrieb beim Mittelschul- und Berufsbildungsamt, Abteilung Betriebliche Bildung, ein.
Liegt die kantonale Bildungsbewilligung vor, kann der nationale Lehrvertrag abgeschlossen werden. Der Vertrag muss vor oder spätestens bei Beginn der beruflichen Grundbildung in dreifacher Ausführung beim Amt eintreffen.
Schritte zur Bildungsbewilligung für ein Lehrbetrieb
- Informationen bei Berufsinspektorinnen und Berufsinspektoren einholen
- Berufsbildnerin oder Berufsbildner bestimmen und Ausbildungsverlauf planen
- Gesuch Bildungsbewilligung und Personalblatt beim Mittelschul- und Berufsbildungsamt einreichen
- Bildungsbewilligung erhalten und nationalen Lehrvertrag abschliessen
Zuständigkeiten und rechtliche Rahmenbedingungen
Die Berufsbildung ist national geregelt. Massgebend sind das Bundesgesetz über die Berufsbildung (BBG), die Verordnung über die Berufsbildung (BBV), das Obligationenrecht (Art. 344–346a) und das Arbeitsgesetz (ArG).
Für minderjährige Lernende gelten zusätzlich die Jugendarbeitsschutzverordnung (ArGV 5) und die Verordnung des WBF über Ausnahmen von Nacht- und Sonntagsarbeit während der beruflichen Grundbildung.
Jeder anerkannte Beruf hat eine eigene Bildungsverordnung, die Lerninhalte, Dauer, Qualifikationsverfahren und Anforderungen an die Lernorte festlegt.
Die Kantone vollziehen die Bundesvorschriften: Sie erteilen oder entziehen Bildungsbewilligungen, genehmigen Lehrverträge und üben die Aufsicht über die Lehrverhältnisse aus.
Rechtliche Grundlagen der Berufsbildung in der Schweiz
- Bundesgesetz über die Berufsbildung (BBG)
- Massgebend für die gesamte berufliche Grundbildung
- Verordnung über die Berufsbildung (BBV)
- Detailregelungen zu Ausbildungsformen und -inhalten
- Obligationenrecht (Art. 344–346a)
- Regelt Rechte und Pflichten im Lehrverhältnis
- Arbeitsgesetz (ArG)
- Sicherung von Arbeitsbedingungen und Schutz der Lernenden
Aufsicht und Qualitätssicherung in der beruflichen Grundbildung
Die kantonalen Behörden – meist die Berufsbildungsämter – tragen die Aufsicht über die gesamte berufliche Grundbildung, sowohl im betrieblichen als auch im schulischen Teil.
Zu ihren Aufgaben gehören die Beratung und Begleitung der Lehrvertragsparteien sowie die Koordination aller Beteiligten (Betrieb, Berufsfachschule, überbetriebliche Kurszentren).
Im betrieblichen Teil überwachen sie die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen im Lehrvertrag, die Vertragserfüllung durch beide Seiten, die Qualität der Bildung in der Praxis (inklusive überbetrieblicher Kurse) und die Durchführung der Prüfungen.
Die schulische Aufsicht stellt die Qualität des Unterrichts sicher, berät Schulleitungen und Schulkommissionen in pädagogischen, psychologischen, betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Fragen.
Aufsicht und Qualitätssicherung in der beruflichen Grundbildung
- Kantonale Behörden überwachen betriebliche und schulische Ausbildung
- Beratung und Koordination von Betrieb, Berufsfachschule und überbetrieblichen Kurszentren
- Überprüfung der Vertragserfüllung und Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen
- Sicherstellung der Unterrichtsqualität und Begleitung von Schulleitungen


