Kantonale Zulassung im Gesundheitswesen: BAB und OKP-Zulassung müssen beide vorliegen für selbständige Tätigkeit.; Seit 1. Januar 2022 sind Kantone zuständig für OKP-Zulassungen.; Höchstzahlen gelten seit 2021 für bestimmte Fachgebiete ab 1. Juli 2025.
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Bewilligungen

Bewilligungspflicht erkennen: Welche Tätigkeiten eine kantonale Zulassung brauchen

Im Schweizer Gesundheitswesen sind zwei getrennte Bewilligungen zu unterscheiden: die Berufsausübungsbewilligung (BAB) und die Zulassung zur obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP).

Kantonale Zulassung: Das müssen Gesundheitsfachpersonen wissen

Im Schweizer Gesundheitswesen sind zwei getrennte Bewilligungen zu unterscheiden: die Berufsausübungsbewilligung (BAB) und die Zulassung zur obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP). Die BAB erlaubt die eigenverantwortliche Ausübung eines Medizinal- oder Gesundheitsberufs, die OKP-Zulassung das Abrechnen von Leistungen zulasten der Grundversicherung. Beide werden von den Kantonen erteilt.

Erst wenn beide Bewilligungen vorliegen, kann eine Gesundheitsfachperson selbständig tätig werden und über die Krankenkasse abrechnen. Für die technische Abrechnung wird zusätzlich eine ZSR-Nummer bei der SASIS AG beantragt.

Welche Berufe eine kantonale Bewilligung benötigen

Eine kantonale Bewilligungspflicht besteht für alle reglementierten Medizinal- und Gesundheitsberufe. Dazu zählen Ärztinnen und Ärzte, Apotheker, Chiropraktoren, Zahnärzte sowie psychologische Psychotherapeuten (Liste der Swissuniversities).

Auch Pflegefachpersonen, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Ernährungsberater, Hebammen, Logopäden, Neuropsychologen und Podologen sind betroffen. Die kantonalen Verzeichnisse von Bern, Basel-Stadt und Zürich führen diese Berufe auf.

Berufsausübungsbewilligung (BAB): Wann ist sie notwendig?

Die Berufsausübungsbewilligung (BAB) ist die kantonale Erlaubnis zur eigenverantwortlichen Ausübung eines Gesundheitsberufs. Sie ist nötig für selbständige Tätigkeit in eigener Praxis, Praxisbeteiligung oder ärztliche Leitung.

Angestellte Fachpersonen benötigen die BAB, wenn sie in fachlicher Eigenverantwortung arbeiten, etwa im Namen einer AG oder GmbH. Assistenzärztinnen und -ärzte ohne Eigenverantwortung im Spital hingegen nicht (Quelle Basel-Stadt).

BAB vs. OKP-Zulassung: Unterschiede im Schweizer Gesundheitswesen

  • Berufsausübungsbewilligung (BAB)Erlaubnis zur eigenverantwortlichen Ausübung eines Medizinal- oder Gesundheitsberufs. Erforderlich für selbständige Tätigkeit, Praxisbeteiligung oder ärztliche Leitung.
  • OKP-ZulassungBerechtigt zur Abrechnung ambulanter Leistungen zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Zusätzlich zur BAB notwendig.

OKP-Zulassung: Abrechnen mit der obligatorischen Krankenpflegeversicherung

Die OKP-Zulassung berechtigt, ambulante Leistungen zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung zu erbringen und abzurechnen. Sie ist zusätzlich zur BAB nötig (Gesundheitsdirektion Zürich).

Seit dem 1. Januar 2022 sind die Kantone für die Zulassung aller ambulanten Leistungserbringer zuständig. Die Kriterien bestimmen das KVG und die KVV.

Für Ärztinnen und Ärzte gelten unter anderem: mindestens drei Jahre Tätigkeit an einer anerkannten Schweizer Weiterbildungsstätte im beantragten Fachgebiet, Sprachnachweis und Anschluss an eine zertifizierte Stammgemeinschaft des elektronischen Patientendossiers. Ausnahmen von der Dreijahresregel nur bei Unterversorgung in der Grundversorgung.

Zulassungskriterien für Ärztinnen und Ärzte (OKP-Zulassung)

Mindestens drei Jahre Weiterbildung
An einer anerkannten Schweizer Weiterbildungsstätte im beantragten Fachgebiet.
Sprachnachweis
Nachweis der mündlichen und schriftlichen Beherrschung der Amtssprache.
Anschluss an zertifizierte Stammgemeinschaft
Elektronisches Patientendossier (EPD) mit zertifizierter Gemeinschaft.
Ausnahmen bei Unterversorgung
Dreijahresregel kann entfallen, wenn Grundversorgung unterversorgt ist.

Berufe und Tätigkeiten ohne OKP-Zulassung

Nicht alle Gesundheitsberufe können Leistungen zulasten der OKP abrechnen. Gemäss Liste der Gesundheitsdirektion Zürich haben Akupunkteure, Dentalhygieniker, Drogisten, Optometristen, Osteopathen, medizinische Masseure, Laborspezialisten (nichtärztliche Komplementärmediziner) und Kosmetiker keinen Anspruch auf eine OKP-Zulassung.

Diese Berufsgruppen können dennoch eine BAB benötigen, wenn sie eigenverantwortlich tätig sind. Die Abrechnung erfolgt ausschliesslich über Zusatzversicherungen oder privat.

Unterschiedliche kantonale Regelungen

Die konkreten Anforderungen und Verfahren für BAB und OKP-Zulassung variieren je nach Kanton. Zuständig sind kantonale Stellen wie die Medizinischen Dienste des Gesundheitsdepartements in Basel-Stadt, das Amt für Gesundheitsversorgung in Bern oder die Gesundheitsdirektion in Zürich.

Seit der KVG-Revision 2022 sind die Kantone für die OKP-Zulassung zuständig. Sie prüfen die Kriterien eigenständig und erlassen einen formellen Zulassungsentscheid. Die Kantonswebseite informiert über die Details.

Entwicklung der kantonalen Zulassung nach KVG-Revision 2022

  • 1. Januar 2022 — Kantone übernehmen die Zuständigkeit für die OKP-Zulassung aller ambulanten Leistungserbringer.
  • 2021Juni — Bundesrat legt methodische Grundsätze für Höchstzahlen fest.
  • 1. Juli 2025 — Kantone müssen Höchstzahlen nach neuer Methode bestimmen.

Gesuchstellung, Gebühren und Bearbeitungsdauer

Das Gesuch für die OKP-Zulassung kann frühestens drei Monate vor Tätigkeitsbeginn eingereicht werden. Bei vollständigen Unterlagen beträgt die Bearbeitungszeit rund sechs Wochen. Eine Arbeitsaufnahme vor Bewilligung ist nicht erlaubt (Gesundheitsdirektion Zürich).

Die Gebühren für die BAB liegen je nach Kanton zwischen 200 und 1000 Franken. Für die OKP-Zulassung kommen zusätzliche Kosten hinzu. Die genauen Beträge sind bei der zuständigen kantonalen Stelle zu erfragen.

Schritte zur Beantragung einer kantonalen Zulassung

  • Frühestens drei Monate vor Tätigkeitsbeginn beantragenEinreichung des Gesuchs möglich ab diesem Zeitpunkt.
  • Vollständige Unterlagen einreichenDazu gehören Diplom, Sprachnachweis, Weiterbildungsnachweise.
  • Bearbeitungszeit von ca. sechs WochenBei vollständigen Unterlagen.
  • Keine Arbeitsaufnahme vor BewilligungTätigkeit ohne gültige Bewilligung ist nicht erlaubt.

Höchstzahlen: Wenn Kantone die Zulassung begrenzen

Seit 2021 können die Kantone für bestimmte ärztliche Fachgebiete Höchstzahlen für die OKP-Zulassung festlegen. Die Beschränkung betrifft einzelne Spezialfächer, während die Grundversorgung (Allgemeine Innere Medizin, Pädiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie) fast überall offen bleibt.

Der Bundesrat legte im Juni 2021 die methodischen Grundsätze für die Höchstzahlen fest. Seit dem 1. Juli 2025 müssen die Kantone die Höchstzahlen nach dieser neuen Methode bestimmen. Ausnahmen bei Unterversorgung in der Grundversorgung sind möglich (GDK).

Vorteile und Einschränkungen der Höchstzahlen für Ärzte

Pro: Stärkung der regionalen Versorgungssicherheit
Höchstzahlen verhindern Überangebot in bestimmten Spezialgebieten.
Con: Begrenzung der Berufsfreiheit in spezialisierten Fachgebieten
Zugang zu Zulassung kann durch Beschränkungen erschwert werden.
Ausnahme: Unterversorgung in der Grundversorgung
Höchstzahlen können bei Nachfrageausgleich aufgehoben werden.

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