
Lehrbetriebe
Berufsbildner und Berufsbildnerin: Qualifikation und Aufgaben im Lehrbetrieb
Im dualen System verbinden Berufsbildnerinnen und Berufsbildner die theoretischen Inhalte der Berufsfachschule mit der praktischen Arbeit im Betrieb.
Rolle der Berufsbildnerin oder des Berufsbildners im dualen System
Im dualen System verbinden Berufsbildnerinnen und Berufsbildner die theoretischen Inhalte der Berufsfachschule mit der praktischen Arbeit im Betrieb. Diese Verknüpfung ist ein Erfolgsfaktor für die Qualität der Schweizer Berufsbildung, betont Michael Bussmann, Leiter der betrieblichen Bildung im Kanton Luzern.
Die Lernenden verbringen den Grossteil ihrer Ausbildungszeit im Betrieb. Berufsbildende geben Fachwissen weiter und fördern Eigenverantwortung und soziale Kompetenzen. So leisten sie einen Beitrag zur Entwicklung qualifizierter Fachkräfte.
Fachliche und pädagogische Voraussetzungen
Wer Lernende ausbilden will, muss ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder eine gleichwertige Qualifikation im entsprechenden Beruf besitzen. Zudem sind mindestens zwei Jahre berufliche Praxis im Ausbildungsgebiet erforderlich.
Die pädagogische Qualifikation erfolgt über einen anerkannten Kurs: einen 40‑Stunden‑Kurs mit Kursausweis oder die umfassendere Bildung mit 100 Lernstunden und eidgenössischem Diplom. Beide Abschlüsse werden in allen Kantonen anerkannt. Der Kursausweis ist lebenslänglich gültig.
Für manche Berufe legen die Bildungsverordnungen zusätzliche Anforderungen fest. Die Bildungsbewilligung erteilt das Berufsbildungsamt des Arbeitskantons.
Zentrale Voraussetzungen für die Berufsbildnerqualifikation
- Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder gleichwertige Qualifikation
- Pflicht
- Mindestens zwei Jahre berufliche Praxis im Ausbildungsgebiet
- Pflicht
- Anerkannter pädagogischer Kurs
- 40-Stunden-Kurs oder 100-Stunden-Bildung
- Bildungsbewilligung durch das Berufsbildungsamt des Arbeitskantons
- Erforderlich
Schritte zur Ausbildung von Berufsbildnerinnen und Berufsbildnern
- Fachliche Voraussetzungen prüfenEFZ oder gleichwertige Qualifikation + mindestens 2 Jahre Praxis im Beruf
- Pädagogische Weiterbildung wählen40-Stunden-Kurs oder 100-Stunden-Bildung gemäss SBFI-Rahmenlehrplan (März 2025)
- Antrag auf Bildungsbewilligung stellenBeim Berufsbildungsamt des Arbeitskantons
- Abschluss erzielenKursausweis (40 Stunden) oder eidgenössisches Diplom (100 Stunden)
Aufgaben und Verantwortlichkeiten im Lehrbetrieb
Berufsbildnerinnen und Berufsbildner verantworten die praktische Ausbildung der Lernenden im Betrieb. Sie führen in den Arbeitsalltag ein, definieren Lernziele, begleiten und fördern bei der Arbeit und beurteilen die Lernergebnisse.
Zu den Pflichten gehört die Fürsorge gegenüber der lernenden Person. Die Ausbildung muss nach den Zielen der Bildungsverordnung erfolgen. Aufgaben sind die Planung der Ausbildung, die Anleitung am Arbeitsplatz sowie die Zusammenarbeit mit Berufsfachschule und überbetrieblichen Kursen.
Wichtige Aufgaben einer Berufsbildnerin oder eines Berufsbildners im Lehrbetrieb
- Führung in den Arbeitsalltag einJa
- Definition von LernzielenJa
- Begleitung und Förderung während der ArbeitJa
- Beurteilung der LernergebnisseJa
- Fürsorge gegenüber der lernenden PersonJa
- Planung der Ausbildung im BetriebJa
- Zusammenarbeit mit Berufsfachschule und überbetrieblichen KursenJa
Zwei Wege zum Berufsbildnerausweis: 40‑Stunden‑Kurs und 100‑Stunden‑Bildung
Der 40‑Stunden‑Kurs wird als Block- oder Samstagskurs über fünf Tage angeboten. Er schliesst ohne Qualifikationsverfahren ab und führt zum lebenslänglich gültigen Kursausweis. Die Kosten liegen je nach Kanton zwischen 790 und 890 Franken.
Die Bildung mit 100 Lernstunden endet mit einem Qualifikationsverfahren und einem eidgenössisch anerkannten Diplom. Beide Bildungsgänge basieren auf den Rahmenlehrplänen des SBFI (Version März 2025).
Wer gleichwertige Bildungsleistungen nachweisen kann, kann beim Berufsbildungsamt eine Teildispensation oder Gleichwertigkeitsanerkennung beantragen. Einige Kantone gewähren Subventionen für die Kurskosten.
Vergleich der beiden Ausbildungsgänge zum Berufsbildner: 40-Stunden-Kurs vs. 100-Stunden-Bildung
- Dauer
- 40 Stunden (Block- oder Samstagskurs)
- Abschluss
- Kursausweis (lebenslänglich gültig)
- Qualifikationsverfahren
- Nicht erforderlich
- Dauer
- 100 Lernstunden
- Abschluss
- Eidgenössisches Diplom
- Qualifikationsverfahren
- Erforderlich
- Kosten (je nach Kanton)
- Variabel, oft mit Subventionen
Zusammenarbeit mit Schulen, Kursen und kantonalen Stellen
Die drei Lernorte – Lehrbetrieb, Berufsfachschule und überbetriebliche Kurse (üK) – arbeiten eng zusammen. Die Berufsbildnerin oder der Berufsbildner überführt das schulische Wissen in die Praxis und unterstützt bei Defiziten.
Bei Fragen oder Defiziten bieten die kantonalen Berufsbildungsämter Beratung an. Im Kanton Luzern arbeitet die Abteilung Betriebliche Bildung mit den Lehrbetrieben an der Weiterentwicklung der Ausbildungsqualität.
Das Berufsbildungsamt des Arbeitskantons erteilt die Bildungsbewilligung und gibt Auskunft zu Subventionen und zu den Anforderungen des Ausbildungsberufs.
Tipps für den Start als Berufsbildnerin oder Berufsbildner
Sprechen Sie mit bestehenden Ausbildungsbetrieben über Erfahrungen und Herausforderungen. Überlegen Sie, welche Person im Unternehmen motiviert ist und das nötige Fachwissen für die Ausbildung mitbringt.
Rechnen Sie mit einem Betreuungsaufwand von rund einem Tag pro Woche. Nehmen Sie bei Bedarf mit dem Mittelschul- und Berufsbildungsamt Kontakt auf. Die Website zukunft.zuerich empfiehlt, geeignete Personen persönlich anzusprechen.


