
Bewilligungen
Gastgewerbebewilligung: Voraussetzungen und Ablauf in ausgewählten Kantonen
Das Gastgewerbe ist in der Schweiz kantonal geregelt.
Einleitung: Warum eine Gastgewerbebewilligung nötig ist
Das Gastgewerbe ist in der Schweiz kantonal geregelt. Voraussetzungen, Bewilligungsstellen und Verfahren unterscheiden sich je nach Kanton; die meisten Gastronomiebetriebe benötigen eine Betriebsbewilligung.
Restaurants, Take-aways, Vereinswirtschaften, Hotels und befristete Anlässe können bewilligungspflichtig sein. Im Kanton Basel-Stadt gelten öffentlich zugängliche Räume oder Flächen, in denen Speisen oder Getränke zum Konsum vor Ort verkauft werden, als Restaurationsbetriebe.
Die Bewilligungspflicht richtet sich nach kantonalen Gastgewerbegesetzen und Verordnungen. Im Kanton Zürich heisst das Gesetz Gastgewerbegesetz; seine Ordnungsnummer lautet 935.11. Gastgewerbliche Tätigkeiten sind zudem der zuständigen kantonalen Vollzugsbehörde für Lebensmittel zu melden.
Grundlegende Voraussetzungen für die Bewilligung
In vielen Kantonen ist ein Wirtepatent beziehungsweise Fähigkeitsausweis erforderlich. Im Kanton Aargau müssen Gesuchstellende zusätzlich mindestens sechs Monate gastgewerbliche Erfahrung nachweisen.
Vor der Eröffnung ist abzuklären, ob eine Baubewilligung nötig ist. Sie kann bei Umbauten und Umnutzungen erforderlich sein, unter Umständen auch ohne Bauarbeiten, etwa für eine Beschriftung; zuständig ist das Bauamt der Standortgemeinde.
Ein Hygienekonzept zur Selbstkontrolle nach HACCP gehört ebenfalls zur Vorbereitung. Im Kanton Bern wird die Dokumentation zur Selbstkontrolle grundsätzlich mit dem Gesuch beim Kantonalen Laboratorium eingereicht; für eine Betriebsbewilligung E ist dieser Schritt ausgenommen.
Der Bewilligungsprozess Schritt für Schritt
- Prüfen Sie vor dem Gesuch, ob die erforderliche Baubewilligung vorliegt.
- Füllen Sie das «Gesuch um Betriebsbewilligung Gastgewerbe» vollständig aus. In einigen Gemeinden ist die digitale Einreichung als Pilotversuch möglich; alternativ steht das Gesuchsformular als PDF zur Verfügung.
- Legen Sie den aktuellen Strafregisterauszug bei, der höchstens drei Monate alt sein darf. Erforderlich sind ausserdem eine Kopie des Fähigkeitsausweises oder die Anmeldebestätigung für Ausbildungsmodule samt Prüfungsdaten sowie die Getränkekarte; eine bisherige Betriebsbewilligung ist, falls vorhanden, ebenfalls beizulegen.
- Wenn Sie bereits einen Gastgewerbebetrieb führen, reichen Sie zusätzlich die Beilage für die Führung eines zweiten oder weiterer Betriebe ein. Das Regierungsstatthalteramt kann je nach Bedarf weitere Unterlagen wie Betriebs- oder Musikkonzept, Miet- und Anstellungsverträge oder Stellenbeschriebe nachfordern.
- Reichen Sie die Dokumentation zur Selbstkontrolle zusammen mit dem Gesuch beim Kantonalen Laboratorium Bern ein. Für die Betriebsbewilligung E, ein Lokal für nicht öffentliche Veranstaltungen, entfällt dieser Schritt.
- Geben Sie das vollständige Gesuch samt Beilagen und Unterschrift des Kantonalen Laboratoriums bei der Gemeinde am Betriebsstandort ab.
- Die Gemeinde prüft die Vollständigkeit und leitet das Gesuch mit ihrem Antrag an das zuständige Regierungsstatthalteramt weiter. Dieses prüft die Vorgaben und stellt die Bewilligung aus, wenn das Gesuch vollständig ist und die Anforderungen erfüllt sind.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Bewilligungsprozess
- Baubewilligung prüfenVor dem Gesuch klären, ob eine Baubewilligung erforderlich ist – z. B. bei Umbauten oder Umnutzungen.
- Gesuch ausfüllenDas «Gesuch um Betriebsbewilligung Gastgewerbe» vollständig ausfüllen; digitale Einreichung in einigen Gemeinden möglich.
- Zusätzliche Beilagen hinzufügenFür bestehende Betriebe: Beilage für zweiten oder weiteren Betrieb; weitere Unterlagen können nachgefordert werden.
- Dokumentation zur Selbstkontrolle einreichenBeim Kantonalen Laboratorium Bern; entfällt bei Betriebsbewilligung E.
- Gesuch bei der Gemeinde abgebenVollständiges Gesuch samt Unterschrift des Kantonalen Laboratoriums bei der Standortgemeinde einreichen.
- Entscheidung durch RegierungsstatthalteramtDie Gemeinde leitet das Gesuch weiter; das Regierungsstatthalteramt prüft und erteilt die Bewilligung.
Kantonale Unterschiede auf einen Blick
Bern: Das Regierungsstatthalteramt prüft das Gesuch; einzureichen ist es bei der Standortgemeinde. Einige Gemeinden bieten eine digitale Einreichung im Pilotversuch an.
Aargau: Die Standortgemeinde stellt die Betriebsbewilligung aus. Eine provisorische Bewilligung für bis zu zwölf Monate ist möglich; verlangt werden ein Wirtepatent und mindestens sechs Monate gastgewerbliche Erfahrung.
Basel-Stadt: Es gibt unterschiedliche Betriebsbewilligungen für Restaurants, Hotels sowie Vereins- und Klubwirtschaften. Für einen neuen Betrieb heisst das Formular «Erteilung einer Betriebsbewilligung»; für Änderungen an einer bestehenden Bewilligung gibt es ein eigenes Änderungsformular.
Zürich: Patentgesuche für Gastwirtschaften sind bei der Fachgruppe Bewilligung Gastro einzureichen, die als Koordinationsstelle mit den beteiligten Ämtern dient und über Patentgesuche abschliessend entscheidet. Über Boulevardcafés, Wartezonen und Nachtcafés mit dauernder Hinausschiebung der Schliessungsstunde entscheidet das Amt für Baubewilligungen; die Stadtpolizei Zürich stellt die Gebühren in Rechnung.
Solothurn: Die verantwortliche Person muss handlungsfähig sein, fachlich qualifiziert sein und Gewähr für eine einwandfreie Betriebsführung bieten. Zu den geforderten Unterlagen gehören unter anderem Handlungsfähigkeitsausweis, Wohnsitz- und Betreibungsregisterauszüge, Strafregisterauszug, Fähigkeitsausweis oder Qualifikationsnachweis sowie Baubewilligung und Brandschutzbewilligung.
In Solothurn beträgt die einmalige Gebühr für die Erteilung 250 bis 800 Franken. Die jährliche Gebühr richtet sich nach dem Umsatz: bis 300'000 Franken sind es 300 Franken, bei 300'000 bis 500'000 Franken 600 Franken, bei 500'000 bis 1 Million Franken 1'200 Franken und bei über 1 Million Franken 2'400 Franken.
St. Gallen: Für gewerbsmässige gastgewerbliche Tätigkeiten und den Kleinhandel mit gebrannten Wassern ist ein Patent nötig. Zuständig ist die politische Gemeinde am Betriebs- oder Veranstaltungsort; die kantonalen Grundlagen heissen Gastwirtschaftsgesetz und Gastwirtschaftsverordnung.
Kantone mit unterschiedlichen Anforderungen an gastgewerbliche Tätigkeiten
- AargauWirtepatent und mindestens 6 Monate Erfahrung nötig; provisorische Bewilligung möglich
- Basel-StadtUnterschiedliche Bewilligungen für Restaurants, Hotels, Vereinswirtschaften; Mitgliederbeschränkung bei Klubs
- ZürichPatentgesuche bei Fachgruppe Bewilligung Gastro; Amt für Baubewilligungen entscheidet über Boulevardcafés
- St. GallenPatent nötig für gewerbsmässige Tätigkeit und Kleinhandel mit gebrannten Wassern
- SolothurnVerantwortliche Person muss handlungsfähig und fachlich qualifiziert sein; zusätzliche Dokumente wie Brandschutzbewilligung erforderlich
Bewilligungen für verschiedene Betriebsarten
Im Kanton Bern unterscheiden sich die Betriebsbewilligungen nach Öffentlichkeit und Alkoholausschank: A gilt für öffentliche Betriebe mit, B für öffentliche Betriebe ohne Alkoholausschank. C und D betreffen nicht öffentliche Betriebe mit beziehungsweise ohne Alkoholausschank; E gilt für Lokale für nicht öffentliche Veranstaltungen.
In Basel-Stadt gilt ein Betrieb als Beherbergungsbetrieb, wenn er gegen Entgelt Gäste beherbergt und mehr als sechs Betten anbietet. Die entsprechende Bewilligung berechtigt auch dazu, Hotelgästen Speisen und Getränke zum Konsum in den Betriebsräumen abzugeben.
Vereins- und Klubwirtschaften benötigen eine eigene Bewilligung. In Basel-Stadt dürfen dort nur Mitglieder bewirtet werden, und zwar an höchstens vier Tagen pro Woche bis maximal 24.00 Uhr.
In Zürich umfasst die Kategorie Gastwirtschaftsbetriebe öffentlich zugängliche Betriebe mit Sitz- oder Stehplätzen, etwa Restaurants, Bars, Cafés und Foodtrucks. Eine Nebenwirtschaft ist einem nicht gastronomischen Hauptbetrieb angegliedert und richtet sich bei den Öffnungszeiten nach diesem.
Take-aways mit wenigen Sitzplätzen fallen in Basel-Stadt ebenfalls unter das Gastgewerbegesetz. In Zürich zählen zeitlich begrenzte Ereignisse mit Verpflegung, etwa Events, Konzerte und Pop-ups, zu den befristeten Betriebsarten.
Tipps für eine reibungslose Antragstellung
Klären Sie zuerst mit der Standortgemeinde, welche Bewilligung für Betriebsart und Standort nötig ist und ob ein Baugesuch erforderlich ist. Das ist besonders wichtig bei Umbauten, Umnutzungen und Gartenwirtschaften.
Reichen Sie das Gesuch frühzeitig und vollständig ein. Im Kanton Solothurn muss es spätestens 14 Tage vor der Eröffnung oder Übernahme eingereicht werden; die Bearbeitung dauert üblicherweise 14 Tage.
Prüfen Sie, welche Formulare und Beilagen Ihre Gemeinde verlangt und ob eine digitale Einreichung möglich ist. Im Kanton Bern können Gesuche in einigen Gemeinden als Pilotversuch digital eingereicht werden.
Zeitrahmen und Voraussetzungen für Antragstellung in Solothurn
- Erforderliche Qualifikation
- Handlungsfähigkeitsausweis, Fähigkeitsausweis oder Qualifikationsnachweis
- Weitere Dokumente
- Baubewilligung, Brandschutzbewilligung, Wohnsitz- und Betreibungsregisterauszüge


